Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 2129/16.A

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 7. September 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird zugelassen.

Die Verteilung der Kosten des Antragsverfahrens bleibt der Entscheidung über die Berufung vorbehalten.


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