Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 1329/16

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 11.5.2016 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 12.551,00 Euro festgesetzt.


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