Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 1864/17

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.


Gründe

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