Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 275/19

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 75.000 Euro festgesetzt.


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