Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1534/19.A

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T.          aus L.    wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. März 2019 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


G r ü n d e :

1 2 3 4 5 6 7 8 zRechts">9 class="absatzLinks">Vgl. Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 6 Rn. 59 f.; Kronisch, in: Sodan/Ziekow, a. a. O., § 6 Rn. 53; Wysk, in: Wysk, a. a. O., § 6 Rn. 36.

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