Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 518/19

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 2.4.2019 wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu gleichen Teilen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf 22.500,00 Euro festgesetzt


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