Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 524/19

Tenor

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4.4.2019 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung teilweise geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Die Antragstellerinnen zu 2. und 3. tragen 5/6 der erstinstanzlichen Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen und die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen insgesamt jeweils als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.


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