Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 861/19

Tenor

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren; außergerichtliche Kosten des Verfahrens 18 E 548/19 werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren 18 B 861/19 auf 2.500 Euro festgesetzt.


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