Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1088/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 10.500,00 Euro und für das Beschwerdeverfahren auf 500,00 Euro festgesetzt.


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