Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 3973/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 377,90 Euro festgesetzt


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

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