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VwGO § 84

Verwaltungsgerichtsordnung

(1) Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist und der Sachverhalt geklärt ist. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Die Vorschriften über Urteile gelten entsprechend.

(2) Die Beteiligten können innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gerichtsbescheids,

1.
Berufung einlegen, wenn sie zugelassen worden ist (§ 124a),
2.
Zulassung der Berufung oder mündliche Verhandlung beantragen; wird von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, findet mündliche Verhandlung statt,
3.
Revision einlegen, wenn sie zugelassen worden ist,
4.
Nichtzulassungsbeschwerde einlegen oder mündliche Verhandlung beantragen, wenn die Revision nicht zugelassen worden ist; wird von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, findet mündliche Verhandlung statt,
5.
mündliche Verhandlung beantragen, wenn ein Rechtsmittel nicht gegeben ist.

(3) Der Gerichtsbescheid wirkt als Urteil; wird rechtzeitig mündliche Verhandlung beantragt, gilt er als nicht ergangen.

(4) Wird mündliche Verhandlung beantragt, kann das Gericht in dem Urteil von einer weiteren Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung des Gerichtsbescheides folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Bremen - 1 LA 61/25
11. März 2026
1 LA 61/25 11. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 3326/25
3. März 2026
14 A 3326/25 3. März 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 3015/25
26. Februar 2026
7 A 3015/25 26. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 243/26
25. Februar 2026
4 A 243/26 25. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 15 ZB 25.744
24. Februar 2026
15 ZB 25.744 24. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 23 A 266/26.A
23. Februar 2026
23 A 266/26.A 23. Februar 2026
Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Berlin (12. Kammer) - 12 K 97/25
19. Februar 2026
12 K 97/25 19. Februar 2026
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 6/26
19. Februar 2026
4 A 6/26 19. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 13a ZB 26.30046
11. Februar 2026
13a ZB 26.30046 11. Februar 2026
Beschluss vom Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht - 12 LA 50/25
9. Februar 2026
12 LA 50/25 9. Februar 2026