Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 614/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene zu 6. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der übrigen Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 Euro festgesetzt.


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