Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 286/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. als Gesamtschuldner und der Antragsteller zu 3. jeweils zur Hälfte; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.


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