Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 1321/19

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.


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