Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 43/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 6.000,- Euro festgesetzt.


Gründe:

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