Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 640/20

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9.4.2020 wird verworfen.

Herr B.     I.       , F.        str. 0, 00000 F1.           , trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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