Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 3425/19.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 9.7.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen