Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 752/20

Tenor

Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 30.4.2020 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten beider Instanzen als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.875,00 € festgesetzt.


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