Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 915/20

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Juni 2020 – 10 L 641/20 – ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 9.790,71 Euro festgesetzt.


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