Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 174/20

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht Geldern durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 6.3.2020 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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