Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 925/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 40.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

 

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

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