Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1219/20.NE

Tenor

Der Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Antragsgegnerin vom 6.8.2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Innenstadtbereich von Kamp-Lintfort wird bis zur Entscheidung über einen noch zu erhebenden Normenkontrollantrag ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 20.000,00 Euro festgesetzt.


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