Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1312/20.NE

Tenor

Der Vollzug von § 1 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Beckum über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtteil Beckum an den Sonntagen 6.9., 4.10. und 6.12.2020 vom 26.8.2020 wird im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16

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