Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2311/20.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, zu je 1/4.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

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