Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 2031/20.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 18.6.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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