Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1374/20.NE

Tenor

Der Vollzug von § 1 der Verordnung der Antragsgegnerin vom 21.8.2020 über das Offenhalten von Verkaufsstellen zum Erhalt, zur Stärkung und Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels am 18.10.2020 wird im Wege einer einstweiligen Anordnung ausgesetzt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


Gründe:

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