Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1463/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8

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