Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1765/20

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. November 2020 geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köln 20 K 6012/20 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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