Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1771/20

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. November 2020 geändert.

Die aufschiebende Wirkung einer noch bei dem Verwaltungsgericht Köln zu erhebenden Klage wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- € festgesetzt.


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