Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1813/20

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 27. Oktober 2020 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Verwaltungsgericht Münster zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts vorbehalten.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

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