Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1264/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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