Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1138/20

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; eventuelle außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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