Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 100/21

Tenor

  • 1. Das Gesuch des Klägers, die Richterin am Oberverwaltungsgericht T.          wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird als unzulässig verworfen.

  • 2. Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnenden Beschluss des Senats vom 22.12.2020 wird zurückgewiesen.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen