Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 4375/19

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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