Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 198/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000 € festgesetzt.


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