Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 2034/20

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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