Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 500/21

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 1. April 2021 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 29. März 2021 (6 K 831/21) gegen Ziffer 1 der am 24. März 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Kreises T.      -X.            zur Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierten mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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