Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 781/19.PVL

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit es den Antrag zu 1. betrifft.

Im Übrigen wird der angegriffene Beschluss geändert.

Es wird festgestellt, dass die Beteiligte verpflichtet ist, das Personalratsmitglied Monika Q.           für eine Schulungsmaßnahme "Stellenbewertung und Eingruppierung nach der Entgeltordnung: TVöD-VKA und Eingruppierungsverzeichnis NRW" für vier Tage unter Übernahme der Kosten freizustellen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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