Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 610/21

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 13. April 2021 geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 6 K 951/21 gegen die Regelung in Ziffer 4 der am 9. April 2021 erlassenen Allgemeinverfügung des Landrates des Kreises T.      -X.            zur Fortführung und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55

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