Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 409/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 23. Die außergerichtlichen Kosten der weiteren Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 16.375,17 Euro festgesetzt.


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