Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 1161/21

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 16.6.2021 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.


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