Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 33/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.


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