Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 A 4089/19

Tenor

Das Berufungsverfahren gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 10.9.2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird eingestellt.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500,00 Euro festgesetzt.


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