Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1198/21

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1586/21 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 5. Mai 2021 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt


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