Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1409/21

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


Gründe:

 

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