Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 1684/21

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


Gründe:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

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