Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 784/21

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 15. April 2021 – mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung – geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 3626/20 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18. November 2020 wiederhergestellt, soweit darin die Fahrerlaubnis der Antragstellerin entzogen und ihr aufgegeben worden ist, ihren Führerschein unverzüglich nach Zustellung dieser Verfügung bei der Fahrerlaubnisbehörde des Antragsgegners abzugeben oder nach dorthin zu übersenden. Dem Antragsgegner wird aufgegeben, der Antragstellerin ihren Führerschein unverzüglich vorläufig zurückzugeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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