Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 447/21

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird teilweise geändert. Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin T.         -C.      aus L.    beigeordnet, soweit mit der Klage die Zahlung von Pflegewohngeld für die Monate November 2019 bis Oktober 2020 begehrt wird.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.


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