Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 935/21

Tenor

Der Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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