Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1372/20.A

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. März 2020 wird als unzulässig verworfen.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


Gründe:

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